BUCHHALTUNG

  • Führung von einfacher oder doppelter Buchhaltung mit allen Vor- und Nebenarbeiten

JAHRESABSCHLUSS

  • Erstellen von Einnahmen/Ausgabenrechnungen im Sinne des § 4 Abs.3 EStG. 1988
  • Erstellen von Bilanzen nach Unternehmesrecht im Rahmen vom Berechtigungsumfang lt. § 2 BiBuG.

LOHNVERRECHNUNG

  • Erstellen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit allen Vor- und Nebenarbeiten

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG

  • KOSTENRECHNUNG / BUDGETIERUNG / CONTROLLING
    Führung der Kostenrechnung als interne Informationsbereitstellung für die Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Plan-, Soll- und Istdaten.
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  • UNTERNEHMENSANALYSE / KENNZAHLENBERECHNUNGEN / UNTERNEHMENSBERATUNG